Die Corona-Pandemie hat gesamtwirtschaftlich gravierende Auswirkungen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft. Trotz der Fördermittel und Nothilfeprogramme des Bundes stehen insbesondere Selbstständige und Kleinstunternehmer vor teils existenziellen Problemen.
Vor diesem Hintergrund bietet das Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Demografie im Rahmen der ESF-Förderung den Förderansatz »ReStart – Coaching für Selbstständige« an. Die ESF-Förderung soll auf strategischer Ebene in Rheinland-Pfalz dazu genutzt werden, die von der Corona-Pandemie ausgelösten Herausforderungen zu bewältigen und einen Beitrag zur grünen, digitalen und stabilen Erholung der regionalen Wirtschaft zu leisten.
Ab sofort kann die Kontakterfassung im Rhein-Hunsrück-Kreis auch per Luca-App durchgeführt werden, da diese nun auch hier mit dem Gesundheitsamt verknüpft ist. Rechtlich ist man mit der Luca-App auf der sicheren Seite. Ob und inwieweit die modifizierte Corona Warn App ebenfalls eingesetzt werden kann, hierzu wird es in den nächsten Tagen hoffentlich von verantwortlicher Seite eine klare Auskunft geben.
Bereits seit März 2021 kann die Neustarthilfe beantragt werden.
Mit der Neustarthilfe unterstützt der Bund Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Sie erhalten einen Vorschuss von bis zu 7. 500 Euro (bis zu 30.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) für den Zeitraum Januar bis Juni 2021.
Mit der Einführung der Luca-App in Rheinland-Pfalz können Gewerbetreibende ab sofort schnell, einfach und digital verschlüsselt ihre Kundenkontakte dokumentieren. Die IHK Koblenz hofft auf eine breite Resonanz und bietet in Kooperation mit den Betreibern von Luca ein Webinar zur Nutzung der App.
Die IHK lädt zu einem Webinar via Zoom ein am Freitag, 23.04.2021, 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
Die Anmeldung zum Webinar können Sie unter folgendem Link vornehmen:
In unserem Webinar wird anhand eines konkreten praktischen Beispiels demonstriert, wie die Luca-App installiert und für die digitale Kontaktnachverfolgung genutzt werden kann. Im Fokus steht die Anwendung in der Praxis aus Sicht des Gewerbetreibenden und des privaten Users. Zusätzlich wird aufgezeigt, wie der Check-In vor Ort organisiert wird, auch wenn der Kunde die Luca-App nicht installiert hat. Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, über den Chat Fragen an den Referenten zu richten.
Die digitale Kontaktnachverfolgung über die Luca-App ist in folgenden Landkreisen bereits verfügbar: Ahrweiler, Bad Kreuznach, Mayen-Koblenz, Rhein-Lahn und in der Stadt Koblenz. Die Gesundheitsämter der restlichen Landkreise werden voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt angeschlossen werden.
Gewerbetreibende mit einer Gewerbeeinrichtung außerhalb der o.g. Landkreise können die Luca-App bereits einrichten, müssen aber mit der Verwendung der digitalen Kontaktnachverfolgung warten, bis das jeweilige Gesundheitsamt diese unterstützt.
Quellen: Text Pressemitteilung der IHK Koblenz, Bild: luca Anm.d.Red.: Schade das der Rhein-Hunsrück-Kreis noch nicht von Anfang an dabei ist.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.
Indirekt betroffene Unternehmen sind Betriebe, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
Explizit sind hier auch Regelungen für Gastronomie und Außer-Haus-Verkauf getroffen.
Als gemeinsames Angebot von Bund und Ländern gibt es die Überbrückungshilfe des Bundes. Sie bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen.
Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 1 ist bereits am 9. Oktober. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden.
Restaurants und Hotels hoffen, bald wieder Gäste empfangen zu dürfen – anfangs ganz sicher mit vielen Auflagen zu Abstand und Hygiene – aber in jedem Fall besser, als der völlige Stillstand.
Vieles über das wann und wie ist Spekulation und trotzdem lohnt es sich, vorbereitet zu sein. Ein interessanter Bericht zum aktuellen Stand hierzu in der Zeitung „Der Tagesspiegel” vom 19.04.2020.
Für kleine Unternehmen und Selbstständige mit bis zu zehn Vollzeit-Stellen soll es Corona-Soforthilfen geben. Voraussetzung für eine Zahlung ist ein Schadenseintritt nach dem 11. März 2020, den die Antragsteller nachweisen müssen. (Quelle: DIHK) Unternehmen dürfen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Meldungen aus Berlin zeigen dort, dass Anträge, die nur Online gestellt werden können, wegen der Überlastung der Server der Investitionsbank schwer möglich sind (Quelle BZ Berlin). Hoffentlich klappt das in Rheinland-Pfalz besser.
Die IHK-Koblenz hat eine übersichtliche und informative Seite im Internet rund um die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen zusammengestellt, u. a. eine Checkliste, die etwas „langweilig” anfängt, sich aber lohnt bis zum Ende Punkt für Punkt durchzugehen.
Die IHK schreibt hierzu: „Unsere Checkliste unterstützt Sie beim Umgang mit den aktuellen Herausforderungen in Ihrem Unternehmen und gibt Ihnen wichtige Hinweise auf Maßnahmen im Betrieb, sowie finanzielle Fördermöglichkeiten.”
Da eine große Anzahl an Finanzierungsanfragen zu erwarten ist, lohnt sich bei abzusehendem Bedarf rechtzeitiges Handeln. Hierfür ist in jedem Fall ein Gespräch mit der Hausbank anzuraten.
Als Hilfen für Unternehmen sind bisher drei Bereiche konkret beschlossen:
› Steuern: Stundung Vorauszahlung, Absenkung Abschlagszahlungen › Erleichterung für Kurzarbeit › Erleichterung bei der Vergabe von Krediten
Was fehlt, ist die echte finanzielle rückzahlungsfreie Unterstützung von kleineren Unternehmen.
Auf der Seite der Bürgschaftsbanken sind Informationen zur Kreditvergabe vorab oder parallel abrufbar. Hier heißt es u. a.:
„Sofern infolge der Corona-Krise Kredite für Ihr Unternehmen notwendig werden, können wir als Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Ihr Unternehmen und Ihr Geschäftsmodell sollte bereits vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.
Wichtig für die schnelle Beurteilung Ihrer Finanzierungsanfrage und für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht. Bitte stellen Sie uns entsprechende Unterlagen im Rahmen Ihrer Anfrage umfänglich zur Verfügung, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.”