Die IHK-Koblenz hat eine übersichtliche und informative Seite im Internet rund um die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen zusammengestellt, u. a. eine Checkliste, die etwas „langweilig” anfängt, sich aber lohnt bis zum Ende Punkt für Punkt durchzugehen.
Die IHK schreibt hierzu: „Unsere Checkliste unterstützt Sie beim Umgang mit den aktuellen Herausforderungen in Ihrem Unternehmen und gibt Ihnen wichtige Hinweise auf Maßnahmen im Betrieb, sowie finanzielle Fördermöglichkeiten.”
Da eine große Anzahl an Finanzierungsanfragen zu erwarten ist, lohnt sich bei abzusehendem Bedarf rechtzeitiges Handeln. Hierfür ist in jedem Fall ein Gespräch mit der Hausbank anzuraten.
Als Hilfen für Unternehmen sind bisher drei Bereiche konkret beschlossen:
› Steuern: Stundung Vorauszahlung, Absenkung Abschlagszahlungen › Erleichterung für Kurzarbeit › Erleichterung bei der Vergabe von Krediten
Was fehlt, ist die echte finanzielle rückzahlungsfreie Unterstützung von kleineren Unternehmen.
Auf der Seite der Bürgschaftsbanken sind Informationen zur Kreditvergabe vorab oder parallel abrufbar. Hier heißt es u. a.:
„Sofern infolge der Corona-Krise Kredite für Ihr Unternehmen notwendig werden, können wir als Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Ihr Unternehmen und Ihr Geschäftsmodell sollte bereits vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.
Wichtig für die schnelle Beurteilung Ihrer Finanzierungsanfrage und für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht. Bitte stellen Sie uns entsprechende Unterlagen im Rahmen Ihrer Anfrage umfänglich zur Verfügung, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.”
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.
Zu verbieten sind
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
Zu erlassen sind
Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z. B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.) –
in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben –
Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise –
Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können –
Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.
Eine umfangreiche Zusammenfassung aller relevanten Aspekte rund um das Corona-Virus von Stornierungen bis Kurzarbeitergeld hat die DEHOGA zusammengestellt: –>PDF-Download
Zu Fragen rund um St. Goar können Sie auch gern die Tourist Information unter Telefon 0 67 41 / 3 83 erreichen oder sich per E-Mail an wir@wirtschaft-goar.de wenden.
Schon jetzt steht fest, die Krise um das Corona-Virus führt zu Einnahmeverlusten. Sind Liquiditätsengpässe zu befürchten, heißt es schnell handeln und nicht zu warten. Zum einen ist ein Ende der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus noch nicht absehbar, zum anderen beeinflussen bereits die derzeitigen Maßnahmen die Entwicklung der nächsten Wochen und Monate.
Wir haben bei der IHK Koblenz nachgefragt: „Seitens des Verbandes der Deutschen Bürgschaftsbanken (VDB) erhielten wir folgenden Hinweis: Sofern infolge der „Corona-Krise“ zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern.” Eine kostenlose Finanzierungs-Anfrage kann über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken unkompliziert gestellt werden: –> hier zur Anfrage
Testen Sie es und geben Sie gern Ihre Erfahrung an uns weiter.
Im Forum hier auf unserer Vereinsseite können Mitglieder auch gern Tipps und Erfahrungen austauschen und, falls gewollt, auch ein Vereinstreffen zum Thema abstimmen.
Stadtbürgermeister Falko Hönisch (li.) und Michael Döhring wünschten Frau Gabriele Großmann anlässlich der Eröffnung viel Erfolg
Dort wo einst das Lädchen Lebensmittel verkaufte, gibt es jetzt Mode und Accessoires für Kinder, Damen und Herren. Gabriele Großmann wagte den Schritt mit der „Exklusiven Modekiste” und erweitert nun nach und nach ihr Angebot.
Zur Eröffnung am 3. März 2020 überreichte Michael Döhring im Namen des Vereins zur Förderung der Wirtschaft St. Goar e. V. ein kleines Präsent und wünschte Frau Großmann viel Erfolg. Es lohnt sich, vorbeizuschauen. Viele ansprechende Einzelstücke werden in den Eröffnungswochen zu günstigen Preisen angeboten.
Im Rahmen der Bundesförderung „Regionalbudget“ gibt es erstmals am Mittelrhein die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € netto). Sowohl Kommunen, als auch Vereine, Organisationen und Private können von dieser Förderung profitieren. Bis zum 20.03.2020 können Projektanträge bei der LAG eingereicht werden.
Unter dem Titel „Strategien der Innenentwicklung – Lebendige und nutzungsgemischte Wohn- und Versorgungsstandorte in kleineren Städten und Gemeinden” ist im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR) unter Federführung des „Urbanizers Büro für städtische Konzepte, Berlin” eine Studie mit vielen Fallbeispielen erschienen.
Die Beispiele beziehen sich auf größere Kleinstädte als St. Goar und diese scheinen auch oft über wesentlich mehr Haushaltsmittel zu verfügen. Oft kaufen die Gemeinden Gebäude wie bzw. nicht mehr rentable Hotels oder den Bahnhof und entwickeln hier interessante Projekte. Trotzdem bietet die Studie auch für St. Goar viele interessante Ansätze und zeigt auch, wie wir als Verein zur Förderung der Wirtschaft St. Goar e. V. vielfach bereits seit vielen Jahren die richtigen Ideen mit unseren Vorschlägen zum Stadtmarketing präsentiert haben.
Ab Montag, den 06.01.2020 eröffnet der Stadtladen St. Goar in neuen Räumen in der Heerstraße.
Im Januar werden nach und nach Sortiment und Abläufe an die jetzt wesentlich größere Verkaufsfläche angepasst. Der Stadtladen bietet nun eine größere Auswahl, bequemeres Einkaufen und ist barrierefrei erreichbar. Geblieben sind die guten Parkmöglichkeiten an der Rheinstraße. Wünsche aus der Kundenumfrage sollen in die weitere Planung einfließen. Die offizielle Eröffnungsfeier ist für den Februar vorgesehen, der Verkauf beginnt aber bereits am Montag.
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8:00 – 18:00 Uhr, Mi & Sa 8:00 – 13:00 Uhr
Wir freuen uns auf die neue attraktive Begegnungs- und Einkaufsmöglichkeit mitten in der Fußgängerzone.
Im Bild (v.l.n.r.): Kunstlehrerin Isabel Stahnecker, Claudia Schwarz, Nico Melchior (Zweckverband) und Falko Hönisch (Stadtbürgermeister St. Goar)
Vernissage der Galerie auf Zeit in St. Goar. Bilder des Italieners Paolo Bigelli, der im Sommer in St. Goar zu Gast auf der Burg Rheinfels war und Aufnahmen mit einer Camera Obscura, die Schülerinnen und Schüler vom Wilhelm-Hofmann-Gymnasium St. Goarshausen unter Leitung der Kunstlehrerin Isabel Stahnecker erstellt haben, fügen der Faszination des Loreleytals wieder ganz neue Facetten hinzu.
Gleichzeitig zieht mit dieser Ausstellung auch wieder Leben in einen hübschen kleinen Laden in der St. Goarer Fußgängerzone ein. Möglich wurde die Ausstellung durch das Engagement von Claudia Schwarz (Unesco Welterbe) und Chantal Berg (Künstlerin, St. Goar). Nicht zu vergessen der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal, der diese erste „Galerie auf Zeit“ unterstützt.
Geöffnet im Dezember am 21. und 22. 12. (Advent am Markt), am 28. und 29. Dezember 2019 jeweils von 14 – 18 Uhr sowie am 4., 5. 11. und 12. Januar von 14 – 18 Uhr.