Restaurants und Hotels hoffen, bald wieder Gäste empfangen zu dürfen – anfangs ganz sicher mit vielen Auflagen zu Abstand und Hygiene – aber in jedem Fall besser, als der völlige Stillstand.
Vieles über das wann und wie ist Spekulation und trotzdem lohnt es sich, vorbereitet zu sein. Ein interessanter Bericht zum aktuellen Stand hierzu in der Zeitung „Der Tagesspiegel” vom 19.04.2020.
Die Tourismus Rheinland-Pfalz GmbH hat auf ihrer Seite eine Umfrage gestartet, um von den touristischen Partnern im Land ein Stimmungsbild einzuholen. Was beschäftigt Sie gerade aufgrund der aktuellen Corona-Krise? Wo fehlen Ihnen noch Informationen und Unterstützung?
Die Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige können ab sofort beantragt werden. Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen und im Haupterwerb tätig sind.
Bestätigt werden muss am Ende des Formulars: „Es wird versichert, dass ich durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten bin, die meine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanz- aufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).”
Alle Informationen sowie das Antragsformular finden sich ab sofort auf der Seite:
Rheinzeitung, 27. März 2020: Der rheinland-pfälzische Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, Gereon Haumann, warnt Mitglieder davor, Lieferdienste aufzubauen und noch auf Übernachtungsmöglichkeiten angewiesene Geschäftsreisende in Hotels zu beherbergen. „Ich kann nur dringend davon abraten“, sagt er in einem Gespräch mit der Rheinzeitung.
Für kleine Unternehmen und Selbstständige mit bis zu zehn Vollzeit-Stellen soll es Corona-Soforthilfen geben. Voraussetzung für eine Zahlung ist ein Schadenseintritt nach dem 11. März 2020, den die Antragsteller nachweisen müssen. (Quelle: DIHK) Unternehmen dürfen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Meldungen aus Berlin zeigen dort, dass Anträge, die nur Online gestellt werden können, wegen der Überlastung der Server der Investitionsbank schwer möglich sind (Quelle BZ Berlin). Hoffentlich klappt das in Rheinland-Pfalz besser.
Die IHK-Koblenz hat eine übersichtliche und informative Seite im Internet rund um die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen zusammengestellt, u. a. eine Checkliste, die etwas „langweilig” anfängt, sich aber lohnt bis zum Ende Punkt für Punkt durchzugehen.
Die IHK schreibt hierzu: „Unsere Checkliste unterstützt Sie beim Umgang mit den aktuellen Herausforderungen in Ihrem Unternehmen und gibt Ihnen wichtige Hinweise auf Maßnahmen im Betrieb, sowie finanzielle Fördermöglichkeiten.”
Da eine große Anzahl an Finanzierungsanfragen zu erwarten ist, lohnt sich bei abzusehendem Bedarf rechtzeitiges Handeln. Hierfür ist in jedem Fall ein Gespräch mit der Hausbank anzuraten.
Als Hilfen für Unternehmen sind bisher drei Bereiche konkret beschlossen:
› Steuern: Stundung Vorauszahlung, Absenkung Abschlagszahlungen › Erleichterung für Kurzarbeit › Erleichterung bei der Vergabe von Krediten
Was fehlt, ist die echte finanzielle rückzahlungsfreie Unterstützung von kleineren Unternehmen.
Auf der Seite der Bürgschaftsbanken sind Informationen zur Kreditvergabe vorab oder parallel abrufbar. Hier heißt es u. a.:
„Sofern infolge der Corona-Krise Kredite für Ihr Unternehmen notwendig werden, können wir als Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Ihr Unternehmen und Ihr Geschäftsmodell sollte bereits vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.
Wichtig für die schnelle Beurteilung Ihrer Finanzierungsanfrage und für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht. Bitte stellen Sie uns entsprechende Unterlagen im Rahmen Ihrer Anfrage umfänglich zur Verfügung, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.”
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.
Zu verbieten sind
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
Zu erlassen sind
Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z. B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.) –
in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben –
Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise –
Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können –
Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.
Eine umfangreiche Zusammenfassung aller relevanten Aspekte rund um das Corona-Virus von Stornierungen bis Kurzarbeitergeld hat die DEHOGA zusammengestellt: –>PDF-Download
Zu Fragen rund um St. Goar können Sie auch gern die Tourist Information unter Telefon 0 67 41 / 3 83 erreichen oder sich per E-Mail an wir@wirtschaft-goar.de wenden.
Schon jetzt steht fest, die Krise um das Corona-Virus führt zu Einnahmeverlusten. Sind Liquiditätsengpässe zu befürchten, heißt es schnell handeln und nicht zu warten. Zum einen ist ein Ende der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus noch nicht absehbar, zum anderen beeinflussen bereits die derzeitigen Maßnahmen die Entwicklung der nächsten Wochen und Monate.
Wir haben bei der IHK Koblenz nachgefragt: „Seitens des Verbandes der Deutschen Bürgschaftsbanken (VDB) erhielten wir folgenden Hinweis: Sofern infolge der „Corona-Krise“ zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern.” Eine kostenlose Finanzierungs-Anfrage kann über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken unkompliziert gestellt werden: –> hier zur Anfrage
Testen Sie es und geben Sie gern Ihre Erfahrung an uns weiter.
Im Forum hier auf unserer Vereinsseite können Mitglieder auch gern Tipps und Erfahrungen austauschen und, falls gewollt, auch ein Vereinstreffen zum Thema abstimmen.