Bereits seit März 2021 kann die Neustarthilfe beantragt werden.
Mit der Neustarthilfe unterstützt der Bund Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Sie erhalten einen Vorschuss von bis zu 7. 500 Euro (bis zu 30.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) für den Zeitraum Januar bis Juni 2021.
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